DIN 1045-1:2008 Ein großes Missverständnis Folge 1

November 30, 2008 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

Der Normenausschuss kreißte und gebar ein Muster ohne Wert.  Eine Überarbeitung dieser Norm wurde angekündigt und man wollte die ungeheure Anzahl von Auslegungen und Berichtigungen einarbeiten und Klarstellungen für den in der Praxis tätigen Bauingenieur geben. Es sollte der untragbare Zustand, dass  Auslegungen Normencharakter haben, abgeschafft werden.  Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Die Norm wurde durch zusätzliche Forderungen weiter aufgebläht. Die Investition in die neue Ausgabe der DIN 1045-1:2008 in Höhe von 249,34 €  ist nicht sinnvoll, die kommentierte Kurzfassung ist in der Regel ausreichend. Das Preis/Leistungsverhältnis muss als mangelhaft bezeichnet werden. Zu Beginn des Jahres 2009 kommen verschiedene Produkte auf den Markt, die die Norm vollständig enthalten und wesentlich preiswerter sind.

Die neue DIN 1045-1:2008 ist für uns Bauingenieure keine Erleichterung. Die Auswirkungen auf die Praxis werden m.E. gering sein. Man wird sich notwendigerweise wieder ein neues Update für die Software kaufen, man hat ja sonst nichts anderes zu tun. Die anderen neuen Bestimmungen und Forderungen werden sicherlich keinen Eingang in die Praxis finden, weil die neue europäische Norm unmittelbar vor der Tür steht. Man fühlt sich allmählich schon als Normenjunkie.

Es werden nicht alle marginalen Änderungen kommentiert, sondern nur die Änderungen, die aus meiner Sicht  eventuell Auswirkungen auf die tägliche Arbeit haben werden. Die Änderungen werden kursiv geschrieben und unterstrichen zur besseren Übersicht.

Die Änderungen Kriechauswirkungen bei Verfahren nach Theorie II Ordnung nach Abschnitt 8.6.3 (10) und 8.6.5 (10) werden nicht behandelt. Es wird auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen bzw. die betreffenden Programme müssen der neuen Situation angepasst werden. Sprechen Sie Ihr EDV-Softwarehaus an.

Ab hier bitte weiterlesen:

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 5.3.3 (7):

(7) Bei Fertigteilen mit einer werksmäßigen und ständig überwachten Herstellung darf der Teilsicherheitsbeiwert für den Beton auf γc = 1,35 verringert werden, wenn durch eine Überprüfung der Betonfestigkeit an jedem fertigen Bauteil sichergestellt ist, dass alle Fertigteile mit zu geringer Betonfestigkeit ausgesondert werden. Die in diesem Fall notwendigen Maßnahmen sind durch den Hersteller in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsstelle festzulegen und vom Hersteller zu dokumentieren.

Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden. Hat der Tragwerksplaner, der den herabgesetzten Teilsicherheitsbeiwert berücksichtigt, eine Mitteilungspflicht gegenüber der Überwachungsstelle, die er in der Regel nicht kennt oder muss er in Zukunft in seinen Ausführungszeichnungen auf den verringerten Teilsicherheitsbeiwert  hinweisen, um juristisch nicht in Haftung genommen zu werden. Welche notwendigen Maßnahmen sind zu treffen?  Welche Kompetenzen haben im Abstimmungs-verfahren die Vertragsparteien? Das Fertigteilwerk beauftragt eine anerkannte Zertifizierungsstelle gemäß DIN 1045-4 und wir wissen aus der Praxis, wer bezahlt diktiert gewisse Spielregeln. Der Tragwerksplaner ist gut beraten, die Anwendung dieser Möglichkeit schriftlich mit dem Hersteller zu vereinbaren.

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 6.2 (2):

(2) Jedes Bauteil ist in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen, denen es direkt ausgesetzt ist, nach Tabelle 3 zu klassifizieren. Ein Bauteil kann mehr als einer der in Tabelle 3 genannten Um­ge­bungs­bedingungen ausgesetzt sein. Die Umge­bungs­bedingungen, denen es ausgesetzt ist, sind dann als Kombination der zugeord­neten Expositionsklassen anzugeben. Tabelle 3 entspricht der Tabelle 1 in DIN 1045-2 mit den Mindestbetondruckfestigkeitsklassen der Tabellen F.2.1 und F.2.2 in DIN 1045-2. Die nach Nr.8 anzugebenden Feuchtigkeitsklassen für Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion sind relevant für die Betonzusammensetzung und haben keine direkten Auswirkungen auf die Bemessung.

Der unglückselige Abschnitt Expositionsklassen, der in der Vergangenheit eine Flut von Anfragen und Auslegungsfragen hervorgerufen hat, wurde leider nicht vereinfacht und praxistauglich ausformuliert, sondern man hat ein weiteres Kriterium hinzugefügt. Man glaubt es kaum. Zur Beruhigung hat man den Beisatz, dass der Abschnitt (8) der Tabelle 3 keine direkten Auswirkungen auf die Bemessung hat, hinzugefügt.

Man sollte den Mitgliedern des Normenausschusses vielleicht mitteilen, dass wir Bauingenieure nicht nur Rechenknechte sind, sondern dass es ursprünglich die Aufgabe eines Bauingenieurs war, eine dauerhafte und standsichere Konstruktion zu entwerfen. Ich habe beim Altmeister Prof. Leonhardt gelernt, dass die statische Berechnung nur ein notwendiges Hilfsmittel ist, um gute und ausgereifte Ausführungszeichnungen zu erstellen. Wie haben sich die Zeiten geändert.

Man hat 4 Feuchtigkeitsklassen WO, WF, WA und WS postuliert, die unbedingt in den Ausführungs-zeichnungen anzugeben sind, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen.  Die ausführlichen Beschreibungen können Sie auf Seite 5.8 der 18. Auflage Schneider Bautabellen für Bauingenieure oder auf Seite 21 der kommentierten Kurzfassung der DIN 1045-1:2008 (3. Auflage) entnehmen, selbstverständlich enthält auch das 249,34 € teure Exemplar diese Tabelle.

Den „Betonguide“ im Internet, der die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigte, hat man noch nicht der neuen Situation angepasst und wie man der Internetseite entnehmen kann, wird er auch in Zukunft nicht mehr  überarbeitet. Man hat ihn vom Netz genommen, weil viele Browser und Betriebssysteme den gestiegenen Anforderungen (DIN 1045-1 = aufgeblähtes Kompendium) nicht mehr gewachsen waren. Die Kombinationsmöglichkeiten steigen durch diesen neuen Abschnitt Feuchtigkeitsklassen exponentiell. Das gesamte Kapitel hat sich verselbständigt und  findet in dieser aufgeplusterten Form nahezu keine Beachtung auf der Baustelle. Die Forderung, dass das Verlegemaß cv  in den Ausführungszeichnungen gemäß DIN 1045-1 Abschnitt 4.2.1 (3) anzugeben ist, wurde noch nicht verinnerlicht. Ich habe Verständnis dafür. Die Angabe von cv, cnom und Δc auf den Plänen, verursacht auf der Baustelle nur Kopfschütteln und der Polier fühlt sich aufgefordert, eine Auswahl der drei Parameter ohne Gewissensbisse zu treffen. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Angabe Betondeckung auf den Plänen, verbunden mit einer Zahlenangabe auf der Baustelle eine faire Chance bekommt, umgesetzt zu werden.  Das ganze Kapitel ist eine Spielwiese für die Juristen geworden. Das Trauerspiel geht weiter, man hat aus der Vergangenheit nichts gelernt.

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 6.3 (8):

(8) Zur Berücksichtigung von unplanmäßigen Abweichungen ist die er­for­der­liche Mindestbeton-deckung cmin durch Addition eines Vorhaltemaßes Δc zu vergrößern. Daraus ergibt sich das Nennmaß der Betondeckung cnom. Werte für Δc sind in Abhängigkeit von der Expositionsklasse in Tabelle 4 an­ge­ge­ben. Ist die Verbundbedingung nach Absatz (4) für cmin maßgebend, darf das Vorhaltemaß Δc = 10 mm verwendet werden.

Man hat mit dieser Ergänzung die Forderung von DAfStb Heft 525 in den Normtext eingearbeitet.

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 6.3 (9):

(9) Die Werte für das Vorhaltemaß Δc nach Tabelle 4 dürfen um 5 mm abgemindert werden, wenn dies durch eine entsprechende Qualitätskontrolle bei Planung, Entwurf, Herstellung und Bauaus-führung gerechtfertigt werden kann. Bei Fertigteilen mit einer werksmäßigen und ständig überwachten Herstellung darf das Vorhaltemaß Δc für die Betondeckung um mehr als 5 mm nur dann reduziert werden, wenn durch eine Überprüfung der Mindestbetondeckung am fertigen Bauteil (z. B. Messung) sichergestellt wird, dass Fertigteile mit zu geringer Mindestbetondeckung ausgesondert werden. Die in diesem Fall notwendigen Maßnahmen sind durch die zuständigen Überwachungsstellen im Einzelfall festzulegen. Eine Verringerung von Δc unter 5 mm ist dabei unzulässig.

 

Warum der Fertigteilindustrie ständig zusätzliche Erleichterungen gewährt werden, ist für mich unverständlich. Früher wurde eine Überwachung der Bauteile im Fertigteilwerk durch den Prüfingenieur durchgeführt. Ich konnte keine signifikante Verminderung der Fehler bei Herstellung der Bauteile im Werk feststellen, die eine Rechtfertigung für diese Erleichterungen liefert. Es wurde nicht besser, aber auch nicht schlechter als auf der Baustelle gearbeitet. Die gewählten Maßnahmen sind aus meiner Sicht unbedingt auf den Plänen anzugeben.

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 6.3 (12):

(12) Werden bei rau oder verzahnt ausgeführten Verbundfugen Bewehrungsstäbe direkt auf die

Fugenoberfläche aufgelegt, so sind für den Verbund dieser Stäbe nur mäßige Verbundbedingungen nach 12.5 (2) anzusetzen. Die Dauerhaftigkeit der Bewehrung ist jedoch durch das erforderliche Nennmaß der Betondeckung im Bereich von Elementfugen bei Halbfertigteilen sicher zu stellen.

 

Diese in der Praxis ständige Ausführungsart bei den vorgefertigten Elementplatten, die auf der Baustelle mit Ortbeton ergänzt werden, wird nun abgesegnet. Selbstverständlich muss nun die Stoßfugenbewehrung wegen der mäßigen Verbundbedingung verlängert werden. Ohne abgefaste Plattenkanten lässt sich das erforderlich cnom im Fugenbereich nicht realisieren. Bei Bauteilen im Außenbereich muss der zuständige Tragwerksplaner überprüfen, ob eine abgefaste Plattenkante ausreichend ist.

In vielen Fällen ist in der Praxis eine Splittung der oberen und unteren Bewehrungslage der Decken erfolgt. In diesem Kontext möchte ich noch einmal darauf hinweisen, wenn die Vertragslage eindeutig ist, dass der Hersteller der Elementplatten für seine Planung verantwortlich ist. Eine Freizeichnung durch den Tragwerksplaner der Hauptstatik ist in diesem Fall nicht erforderlich. Er übernimmt bei freiwilliger Überprüfung der Verlege- und Einzelplattenpläne eine unnötige Haftung. Leider muss festgestellt werden, dass die Vertragslage in der Regel oberflächlich behandelt wird, nur bei der Reduzierung des Honorars herrscht Klarheit.

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 7.3.2 (3):

(3) Wenn ein Balken oder eine Platte über einem Auflager durchläuft und mit diesem monolithisch verbunden ist, darf als Bemessungsmoment das Moment am Auflagerrand zugrunde gelegt werden, wobei jedoch der Mindestwert nach 8.2 (5) nicht unterschritten werden sollte. Bei indirekter Lagerung ist dies nur zulässig, wenn das stützende Bauteil eine Vergrößerung der statischen Nutzhöhe des gestützten Bauteils mit einer Neigung von mindestens 1: 3 zulässt.

 
Dies ist eine längst fällige Klarstellung.  

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.3.1 (5):

(5) Die Querkraftnachweise dürfen bei zweiachsig gespannten Platten in den Spannrichtungen x und y mit den jeweiligen Einwirkungs- und Widerstandskomponenten getrennt geführt werden. Wenn

Querkraftbewehrung erforderlich wird, ist diese aus beiden Richtungen zu addieren.

Dieser Absatz wurde neu eingefügt. Es ist anzumerken, dass der getrennte Nachweis nur dann geführt werden darf, wenn die Richtungen der zugehörigen Längsbewehrung mit den Hauptquerkräften übereinstimmen.

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.3.3 (1):

(1) Der Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit VRd,ct  biegebewehrter Bauteile ohne Querkraftbewehrung ist im Allgemeinen nach Gleichung (70) zu ermitteln.

 

VRd,ct = [ (0,15/ γc) k h1 (100 r1 fck)1/3 - 0,12 σCD ] bw d                                              (70)

 

Dabei darf jedoch ein Mindestwert der Querkrafttragfähigkeit VRd,ct min biegebewehrter Bauteile ohne

Querkraftbewehrung nach Gleichung (70a) angesetzt werden.

 

VRd,ct min = [Vmin − 0,12σCD] bw  d                                                                   (70a)

 

mit  Vmin = [ (k1/ γc) (k3 fck)0,5 ]                                                                                   (70b)

 

Dabei ist γc der Teilsicherheitsbeiwert für bewehrten Beton nach 5.3.3 (6), Tabelle 2;

 

κ ein Maßstabsfaktor mit  k = 1+ (200/ d)0,50                                                 (71)

 

η1 = 1,0 für Normalbeton; für Leichtbeton nach Tabelle 10;

 

ρ1    der Längsbewehrungsgrad mit ρ1 = Asl / (bw d) ≤ 0,02

 

Asl  die Fläche der Zugbewehrung, die mindestens um das Maß d über den betrachteten Querschnitt hinaus geführt und dort wirksam verankert wird (siehe Bild 32).

 

bw  die kleinste Querschnittsbreite innerhalb der Zugzone des Querschnitts in mm;

 

d    die statische Nutzhöhe der Biegebewehrung im betrachteten Querschnitt in mm;

 

fck  der charakteristische Wert der Betondruckfestigkeit in N/mm2;

 

σCD  der Bemessungswert der Betonlängsspannung in Höhe des Schwerpunkts des Querschnitts mit σCD = NEd/Ac  in N/mm2;

 

NEd der Bemessungswert der Längskraft im Querschnitt infolge äußerer Einwirkungen oder

       Vorspannung (NEd < 0 als Längsdruckkraft);

 

k1 = 0,0525 für d ≤ 600 mm  und 0,037 5 für d ≥ 800 mm, im Bereich 600 mm < d < 800 mm

darf k1 linear interpoliert werden.

 

Wie man leicht sieht wurde die Formel (70) nur geringfügig abgeändert, dies wird der Möglichkeit geschuldet, dass γc  einen unterschiedlichen Wert annehmen kann  (außergewöhnliche Lastfälle und Fertigteile mit besonderer Überwachung). Für den Normalfall γc = 1,5 wird der alte Wert von 0,10 wieder hergestellt.

Neu ist jedoch, dass eine Mindestquertragfähigkeit nach Gleichung (70a) und (70b) definiert wird. Bei einer Längsbewehrung  ca. r1 < 0,70 % wird Gleichung (70a) maßgebend. Man hat jetzt nach einer unsäglichen Auslegungsorgie überraschend festgestellt, dass bei dicken Bauteilen wie z.B. Wider-lagerwände oder Bodenplatten bei geringer Bewehrung eine Schubbewehrung erforderlich wird.

Die Auswirkungen der neuen Regelung soll an einem Beispiel erläutert werden:

C25/30, h = 0,40 m,  d = 0,36 m, r1 = 0,13 %, b = 1,0 m, γc = 1,50, k = 2,0, fck =  25 MN/m², σCD = 0

VRd,ct = [ (0,15/ 1,50) 2 *1  (100 *0,0013* 25)1/3 ] 0,36 = 0,1066 MN/m =  106,6  kN/m

VRd,ct min = 0,404 * 0,36 = 0,1453 MN/m = 145,3 kN/m  > 106,6  kN/m  

 

Vmin = [ (0,0525/ 1,50) (1,7453 *25)0,5 ]= 0,404,   k = 1+ (200/ 360)0,50 = 1,745

 

 

Mit Wehmut habe ich im Betonkalender 1967,  mein erstes käuflich erworbenes Exemplar,  geblättert und festgestellt, dass gemäß DIN 1045:1959 die zul. Schubspannung für einen B225  9,0  kp/cm² betrug, umgerechnet und auf das charakteristische Lastniveau bezogen, erhält man eine zul. Querkraft von ca. 291 kN/m  >>  145,3/1,40 =  103,7  kN/m.  Man hat  jetzt 50 Jahre benötigt, um stufenweise eine Reduzierung der Quertragfähigkeit ohne Schubbewehrung einer 40 cm Stahlbetondecke um mehr als 50% zu erreichen. Muss man jetzt in Sorge sein, dass diese Decken aus den 70-Jahren Einsturz gefährdet sind oder haben wir in der Zwischenzeit ein Glaubwürdigkeitsproblem wie die Politiker und Banker.

 

 

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.3.4 (2):

 

(2) Beim Nachweis der Querkrafttragfähigkeit darf im Allgemeinen näherungsweise der Wert

z = 0,9 d angenommen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass bei Bauteilen mit geneigten Spanngliedern in der vorgedrückten Zugzone Längsbewehrung aus Betonstahl vorhanden ist, die zur Aufnahme der Längszugkräfte infolge Querkraft ausreichend ist, und dass die Bügel nach 12.7 (2) in der Druckzone verankert sind. Es darf für z jedoch kein größerer Wert angesetzt werden, als sich aus   z = d – 2 cv,l    d – cv,l 30 mm ergibt (mit Verlegemaß cv,l der Längsbewehrung in der Betondruckzone). Bei einem Querschnitt, der vollständig unter Zugspannungen steht, darf für z der Abstand der Zugbewehrungen angesetzt werden, wenn Bügel die Längszugbewehrungen umfassen.

 

 

Hier wird klargestellt, welche Annahmen für die Größe (z) zutreffend sind. Bei durchlaufenden Decken muss deshalb überprüft werden, welches (z) in Ansatz gebracht werden darf. Dies führt in der Regel bei den Fertigteilplatten mit Ortbetonergänzung zu einer höheren Verbundbewehrung.

 

 

Beispiel: h = 200 mm, 1.Lage von oben d= 16 mm, 2. Lage von oben d=14 mm, 2. Lage in diesem Fall maßgebend für die Längsbewehrung (Spannrichtung der Gitterträger) , Betondeckung oben

und unten 30 mm

 

cv.l = 30+16+14/2 = 53mm     z =  170 -  2*53 = 64 mm  <   170 – 53 – 30 = 87 mm (maßgebend)

 

Leider muss festgestellt werden, dass in der Regel der Wert von z = 0,9 d = 153 mm angesetzt wird. Die Querkraftbewehrung ist dann nicht ausreichend. Die obere Bewehrung wird auch in der Regel unabhängig von der Spannrichtung der Gitterträger gezeichnet. Dann kann der oben angeführte ungünstige Fall maßgebend werden. Um kein Haftungsrisiko einzugehen, wird dem Tragwerksplaner empfohlen, vor allem bei unklarer Vertragslage (siehe oben angeführte Bemerkungen) dem Fertigteilwerk den Bewehrungsplan der oberen Lage zur Verfügung zu stellen. Sie haben somit eine Nebenpflicht aus juristischer Sicht erfüllt.

 

Ergänzend muss angemerkt werden, dass für den Nachweis der Verbundbewehrung (keine Querkraft-bewehrung erforderlich) der Hebelarm z = 0,9 d angesetzt werden darf.

 

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.3.6 :

Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet. Wir haben für diesen Abschnitt eine Tech-News erarbeitet. Wir stellen aus didaktischen Gründen die alte und neue Form des Nachweises gegenüber. Sobald die Zulassungen für die Gitterträger der neuen Situation angepasst wurden, werden wir auch unser EDV-Programm eventuell überarbeiten.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass eine raue Oberfläche dann gegeben ist, wenn die Gesteinskörnung mindestens 3 mm über die Fugenoberfläche hinausragt. Es wird empfohlen, wenn eine Arbeitsfuge bei Unterzügen erforderlich ist, auf dem Ausführungsplan dem Unternehmer auf diesen Abschnitt der Norm hinzuweisen oder einen Vermerk aufzuführen, dass die Unterzüge ohne Arbeitsfuge zu betonieren sind. Eine nachträgliche Realisierung der rauen oder verzahnten Fuge ist aufwendig, erzeugt Zusatzkosten und eine Korrektur der Bügelbewehrung ist auch nicht mehr möglich.

-          rau: eine Oberfläche mit mindestens 3 mm durch Rechen erzeugte Rauigkeit mit ungefähr 40 mm Abstand, oder erzeugt durch entsprechendes Freilegen der Gesteinskörnungen oder durch andere Methoden, die ein äquivalentes Tragverhalten herbeiführen; alternativ darf die Oberfläche eine definierte Rauigkeit aufweisen,

-          verzahnt: wenn die Geometrie der Verzahnung den Angaben in Bild 35 a) entspricht. Wenn eine Gesteinskörnung mit dg ≥ 16 mm verwendet und das Korngerüst mindestens 6 mm tief freigelegt wird, darf die Fuge als verzahnt eingestuft werden.

 

 

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.2 (14) :

(14) Bei Fundamenten und Bodenplatten ist es auch zulässig, den kritischen Nachweisschnitt im Abstand von 1,0 d vom Stützenanschnitt zu führen. Die Bemessungswerte des Durchstanzwiderstandes nach 10.5.3 dürfen in diesem Rundschnitt entsprechend angepasst werden.

 

Dies ist eine neue Möglichkeit, die aber in Verbindung mit dem Abschnitt 10.5.3 (4) und 10.5.4 (2) zu betrachten ist. Diese Variante wird sicherlich in den neuen EDV-Programmen angeboten werden.

 

 

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.3 (2) :

In diesem Abschnitt werden jetzt zusätzliche Beiwerte β zur Berücksichtigung der nichtrotations-symmetrischen Querkraftverteilung im Rundschnitt eingeführt. Für die Wandecke wird β = 1,2 und für das Wandende wird β = 1,35 festgelegt. Diese Möglichkeit wird sicherlich auch in den überarbeiteten Programmen enthalten sein.

 

 

 DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.3 (4):

(4) Bei Fundamentplatten darf die Querkraft VEd um die günstige Wirkung des Sohldrucks in der kritischen Fläche nach Bild 37 abgemindert werden. Dabei dürfen für die Ermittlung der resultierenden Bodenreaktionskraft jedoch höchstens 50 % der kritischen Fläche Acrit nach 10.5.2 (4) bzw. 100 % der Fläche unter dem reduzierten Nachweisschnitt bei 1,0 d nach 10.5.2 (14) in Ansatz gebracht werden.

 

Siehe hierzu Hinweis im Abschnitt DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.2 (14)

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.4 (2) :

(2) Wird bei Fundamenten oder Bodenplatten die Nachweisschnittlänge nach 10.5.2 (14) reduziert, darf der Durchstanzwiderstand ohne Durchstanzbewehrung nach Gleichung (105) im Nachweisschnitt 1,0 d mit einem Faktor k erhöht werden: VRd,ct,r=1,0d = k *VRd,ct;r=1,5d

 

Der Faktor k entspricht dabei dem Verhältnis der Nachweisschnittumfänge:

k = (ucrit,r = 1,5 d / ucrit,r = 1,0 d ) ≥ 1,2.

Siehe hierzu Hinweis im Abschnitt DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.2 (14). Bei der Ermittlung der Durchstanzbewehrung nach Abschnitt 10.5.5 darf der Faktor (k) nicht berücksichtigt werden.

 

DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.5 (6) :

(6) Wird bei Fundamenten oder Bodenplatten die Nachweisschnittlänge nach 10.5.2 (14) reduziert, darf die maximale Querkrafttragfähigkeit nach Gleichung (107) im Nachweisschnitt 1,0 d mit dem erhöhten Durchstanzwiderstand VRd,ct,r = 1,0d nach 10.5.4 (2) ermittelt werden: VRd,max = 1,5 * VRd,ct,r = 1,0d. Die erste Bewehrungsreihe sollte dann im Nachweisschnitt u1 im Abstand 0,3 d vom Stützenanschnitt angeordnet werden.

 
Dies wird der Möglichkeit nach DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.5.2 (14) geschuldet.

Fortsetzung erfolgt am 7.12.2008 

Es wurden 2 Kommentare abgegeben.

am 19. Dezember 2008 um 11:48

1

In Ihrem Beispiel zu DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.3.4 (2) hat sich meines Erachtens ein kleiner Fehler eingeschlichen: Bei der Berechnung von cv,l wurde der halbe Durchmesser der 2.Lage berücksichtigt. cv,l soll aber die Betondeckung der 2.Lage ausdrücken, also cv,l = 30+16=46mm.

badhofer am 24. Oktober 2009 um 17:54

2

Seit nahezu ewigen Zeiten spielt unsere Natur mit uns das selbe Spiel. Und wir fallen immer wieder von neuem darauf herein. Wir als Menschen, unsere Vorgänger und die Vorgänger der Vorgänger und deren ihre Vorgänger. . .  (Auszug aus:  http://www.physik.as )

Am Beginn des 21. Jahrhunderts ist ausreichend genug Wissen vorhanden, um den nun schon nahezu ewigen Kreislauf zu unterbrechen. Doch wer ist in der Lage, die Weichen dafür zu stellen?

Von der Politik, in dessen Aufgabenbereich man es zuordnen könnte, ist nichts zu erwarten. Politik ist zu richtungsbezogen, sie kann von eingeschlagenen Wegen nicht abweichen. 

Die Wissenschaft wurde gekauft. Sie steckt zu sehr im Korsett ihrer Auftraggeber fest. Die Philosophie, der relativ freie Zweig der Wissenschaft, wurde zu lange an den Rand gedrückt, sie wird sich nur schwer aufrichten können. 

Die Religionen sind zu traditionsgebunden. Sie glänzen im Glanz des ewig zu scheinenden gestrigen. Ihre Traditionen beinhalten keinen ausreichenden Spielraum dafür. 

Die Justiz hat umfangreiche Erfahrung mit außergewöhnlichen Situationen, doch ihre Methode, zu agieren, ist dafür gänzlich ungeeignet. Das Militär hält sich für stets bereit, Gewalt als ihr demonstratives Mittel ist jedoch fehl am Platz. 

Das Kapital ist nicht wirklich geschaffen dafür, die Wirtschaft ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt und die mediale Landschaft ist zu sehr auf Schlagzeilen aufgebaut. 

Bleibt also nur mehr die Bevölkerung selbst. In ihr ist genügend Potential vorhanden. Die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung ist jedoch tief und breit verwurzelt. Die einzigen, von Bevölkerungen ausgelösten Richtungsabweichungen waren deshalb immer nur Revolutionen, sie verliefen jedoch schon zu oft blutig. Blut ist nicht das Fundament der Ewigkeit. 

Was bleibt sonst noch übrig? Vielleicht der vereinte Weitblick einzelner? 

Es liegt in der Natur der Sache, dass es für eine nie zuvor vorhandene Möglichkeit keine eingefahrenen Wege gibt. Auch fällt es nicht wirklich in die Kompetenz von jemanden. Es gibt auch noch keinen wirklich akuten Handlungsbedarf dafür. Sollten wir vielleicht dieses Spiel, das in Wirklichkeit eigentlich gar kein Spiel ist, noch einige Generationen weiter drehen?  Keine leichte Entscheidung!

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