DIN 1045-1:2008 Ein großes Missverständnis Folge 2
Dezember 07, 2008 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 10.8:
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit dem Nachweis gegen Ermüdung, dem wir in der Vergangenheit eine gesonderte Tech-News gewidmet haben. Die Nachweismethoden haben sich nicht geändert, für den Betonstahl haben sich die Werte der Tabelle 16 teilweise geändert. Wenn man dies beachtet, kann man die Rechenbeispiele der Tech-News weiterhin verwenden.
Dieser Abschnitt ist in der kommentierten Kurzfassung nicht enthalten, in der 18.Auflage Schneider Bautabellen ist der Ermüdung (vereinfachter Nachweis) ein Kapitel gewidmet.
Es ist schon bezeichnend, dass die Mutter aller Nachweise DEd ≤ 1 nicht kommentiert wird, man müsste sonst zugeben, dass dieser Nachweis ohne Kenntnisse der Lastkollektive nicht möglich ist und für den Gegengewichtsstapler liegen keine anwendbaren Erkenntnisse vor. Im Brückenbau gibt es dafür umfangreiche DIN-Fachberichte. Ich kann keinen tieferen Sinn in dieser Formel DEd ≤ 1 erkennen, obwohl die Formel schlicht und einfach ist. Vielleicht plagt mich aber schon der Altersstarrsinn oder frei nach dem babylonischen König Hamurabi, der schon im Jahre 1750 v. Chr. gejammert hat, er verstehe die Welt nicht mehr, und der kannte unser Normenwerk noch nicht.
Ab hier bitte weiterlesen:
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 11.2.2 (5) und (6):
Für Zuggurte von Plattenbalken und Hohlkästen hat man eine zusätzliche Gleichung (128a) formuliert: kc = 0,9 Fcr,Gurt / (Act * fct,eff) ≥ 0,50 mit der Zugkraft Fcr im Zuggurt von gegliederten Querschnitten im Zustand I unmittelbar vor der Rissbildung mit der Randspannung fct,eff
In der Gleichung (129) hat man den Wert genauer definiert:
Die Höhe der Zugzone im Querschnitt bzw. Teilquerschnitt vor Beginn der Erstrissbildung (bei zentrischem Zug ht = o,5 h bei beidseitiger Bewehrungslage bzw. ht = h bei einer mittigen Bewehrungslage)
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 11.2.2 (8) und (9):
(8) Bei dickeren Bauteilen darf die Mindestbewehrung unter zentrischem Zwang für die Begrenzung der Rissbreiten je Bauteilseite unter Berücksichtigung einer effektiven Randzone Ac,eff berechnet werden, mit As = fct,eff ∙ Ac,eff / σs (130a)
wobei jedoch der folgende Wert für As nicht unterschritten werden darf As = k ∙ fct,eff ∙ Act / fyk (130b)
Dabei ist Ac,eff der Wirkungsbereich der Bewehrung nach Bild 53 d) mit Ac,eff = heff ∙ b bzw. Act die Fläche der Betonzugzone je Bauteilseite Act = 0,5 h ∙ b.
Der Grenzdurchmesser der Bewehrungsstäbe muss in Abhängigkeit von der wirksamen Betonzugfestigkeit fct,eff analog Gleichung (129) folgendermaßen modifiziert werden:
ds = ds* fct,eff / fct,0 (130c)
Es braucht aber nicht mehr Mindestbewehrung eingelegt zu werden, als sich nach Gleichung (127) mit Gleichung (129) bzw. nach Abschnitt 11.2.4 ergibt.
ANMERKUNG: Nennenswerte Bewehrungsreduzierungen sind erst bei dickeren Bauteilen mit heff ≈ 5 d1 zu erwarten.
(9) Werden langsam erhärtende Betone mit r ≤ 0,3 verwendet (i. d. R. bei dickeren Bauteilen), darf die
Mindestbewehrung mit einem Faktor 0,85 verringert werden. Die Rahmenbedingungen der Anwendungsvoraussetzungen für die Bewehrungsverringerung sind dann in den Ausführungsunterlagen festzulegen.
ANMERKUNG Kennwert für Festigkeitsentwicklung des Betons r = fcm2/ fcm28.
Diese Nachweise werden in der Regel mit einem EDV-Programm erledigt. Wir werden unser Programm hinsichtlich der dicken Bauteile nicht mehr überarbeiten und vom Internet nehmen. Es gibt in der Zwischenzeit auf dem Markt ausreichend Programme zu kaufen und die werden sicherlich diesen Aspekt einarbeiten.
Außerdem muss angemerkt werden, dass eine nennenswerte Bewehrungsreduzierung erst bei Bauteilen > 1,0m Dicke eintritt.
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 12.8.1 (8):
(8) Druckstäbe mit ds ≥ 20 mm dürfen in Stützen durch Kontaktstoß der Stabstirnflächen gestoßen werden, wenn sie beim Betonieren lotrecht stehen, die Stützen an beiden Enden unverschieblich gehalten sind und die gestoßenen Stäbe auch unter Berücksichtigung einer Beanspruchung nach 8.6 zwischen den gehaltenen Stützenenden nur Druck erhalten. Der zulässige Stoßanteil beträgt dabei maximal 50 % und ist gleichmäßig über den Querschnitt zu verteilen. Die Querschnittsfläche der nicht gestoßenen Bewehrung muss mindestens 0,8 % des statisch erforderlichen Betonquerschnitts betragen. Die Stöße sind in den äußeren Vierteln der Stützenlänge anzuordnen. Der Längsversatz der Stöße muss mindestens 1,3 lb betragen (lb nach Gleichung (140)). Die Stabstirnflächen müssen rechtwinklig zur Längsachse hergestellt und entgratet sein. Ihr mittiger Sitz ist durch eine feste Führung zu sichern, die die Stoßfuge vor dem Betonieren teilweise sichtbar lässt.
Dieser Abschnitt wurde neu eingefügt. Diese Bauweise bedarf m.E. unbedingt einer ingenieur-technischen Überwachung durch den verantwortlichen Tragwerksplaner.
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 12.8.3 (1):
(1) Im Bereich von Übergreifungsstößen muss eine Querbewehrung entsprechend den nachfolgenden
Anforderungen angeordnet werden:
- Die Querbewehrung muss eine Gesamtquerschnittsfläche haben, die nicht geringer ist als die
Querschnittsfläche As eines gestoßenen Stabes (ΣAst ≥ 1,0 As, siehe Bild 59). Für
Stöße nach 12.8.2 (2) gilt diese Regelung für jeden gestoßenen Stab.
- Die Querbewehrung in vorwiegend biegebeanspruchten Bauteilen muss bügelartig ausgebildet werden, falls s ≤ 10 ds ist (siehe Bild 58), anderenfalls darf sie gerade sein.
- In flächenartigen Bauteilen muss die Querbewehrung ebenfalls bügelartig ausgebildet werden, falls s ≤ 7 ds ist; sie darf jedoch auch gerade sein, wenn die Übergreifungslänge ls nach 12.8.2 um 30 %erhöht wird.
- Sofern der Abstand der Stoßmitten benachbarter Stöße mit geraden Stabenden in Längsrichtung etwa 0,5 ls beträgt, ist kein bügelartiges Umfassen der Längsbewehrung notwendig.
- Die Querbewehrung muss zwischen der Längsbewehrung und der Betonoberfläche angeordnet sein. Die Querbewehrung muss nach Bild 59 verteilt sein.
Diese Ergänzungen sind eine Klarstellung für Bewehrungsstöße hinsichtlich der bügelartigen Querbewehrung.
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 13.1.1 (6) und (7):
(6) Bei Gründungsbauteilen und durch Erddruck belasteten Wänden aus Stahlbeton darf auf die
Mindestbewehrung nach Absatz (1) verzichtet werden, wenn das duktile Bauteilverhalten durch Umlagerung des Sohldrucks bzw. des Erddrucks sichergestellt werden kann. Dies ist in der Regel bei Gründungsbauteilen zu erwarten. Dabei müssen die Schnittgrößen für äußere Lasten nach 8.2 ermittelt sowie die Grenzzustände der Tragfähigkeit nach Abschnitt 10 und der Gebrauchstauglichkeit nach Abschnitt 11 nachgewiesen werden.
Bei schwierigen Baugrundbedingungen oder komplizierten Gründungen ist nachzuweisen, dass ein duktiles Bauteilverhalten auch ohne entsprechende Mindestbewehrung durch die Boden-Bauwerk-Interaktion sichergestellt ist.
(7) Bei zweiachsig gespannten Platten braucht die Mindestbewehrung nach Absatz (1) nur in der
Hauptspannrichtung angeordnet werden.
Der Abschnitt (6) wird sicherlich zu einem erhöhten Diskussionsbedarf führen. Im Fall der Winkelstützmauer und im Fall des Steifen Kasten im Untergeschoss kann man sicherlich zu einer unterschiedlichen Auffassung hinsichtlich der erforderlichen Mindestbewehrung kommen. Hierzu werden sicherlich zahlreiche Auslegungen aufgelegt.
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 13.3.2 (12):
(12) Zur Vermeidung eines fortschreitenden Versagens von punktförmig gestützten Platten ist stets ein Teil der Feldbewehrung über die Stützstreifen im Bereich von Innen- und Randstützen hinweg-zuführen bzw. dort zu verankern. Die hierzu erforderliche Bewehrung muss mindestens die Querschnittsfläche nach Gleichung (153) aufweisen und ist im Bereich der Lasteinleitungsfläche anzuordnen. Abminderungen von VEd sind dabei nicht zulässig. Im Bereich von Stützenkopf-verstärkungen ist diese Bewehrung in der Platte anzuordnen.
As = VEd / fyk (153)
Dabei ist VEd der Bemessungswert der in die Platte eingeleiteten Querkraft ermittelt unter Ansatz von γF = 1,0.
(13) Auf die Abreißbewehrung beim Durchstanzen nach Gleichung (153) darf bei elastisch gebetteten Bodenplatten wegen der Boden-Bauwerk-Interaktion verzichtet werden.
Zu diesem Thema Kollapsbewehrung haben wir erst vor kurzem eine Tech-News veröffentlicht. Leider muss angemerkt werden, dass diese Bewehrung stiefmütterlich behandelt wird.
DIN 1045-1:2008 Abschnitt 13.5.3 (8):
(8) Wird der Widerstand gegen Abplatzen der Betondeckung erhöht, darf die Querbewehrung aus Bügeln auch mit 90°-Winkelhaken nach Bild 56 b) geschlossen werden. Die Bügelschlösser sind entlang der Stütze zu versetzen.
Mindestens eine der folgenden Maßnahmen kommen hierfür in Frage:
- Vergrößerung des Mindestbügeldurchmessers um eine Durchmessergröße gegenüber Absatz (1);
- Halbierung der Bügelabstände nach Absatz (4) bzw. (5);
- angeschweißte Querstäbe (Bügelmatten);
- Vergrößerung der Winkelhakenlänge nach Bild 56 b) bzw. g) von 10 ds auf ≥ 15 ds.
Diese Vorschrift wurde in der Vergangenheit wiederholt geändert. Wir hoffen, dass dies jetzt den Stand der Technik wiedergibt. Die Glaubwürdigkeit in dieser Sache haben wir auf der Baustelle schon längst verspielt.
Es wurde 1 Kommentar abgegeben.
Hennes am 25. Januar 2010 um 15:25
Hallo,
ich verfolge das Blog schon seit längerem und habe mich immer über die nützlichen Infos und die interessanten Diskussionen gefreut. Nun ist schon länger still geworden und ich bin beim Sortieren meiner Bookmarks wieder hierher gestoßen. Es wäre schön, wenn es auch demnächst wieder anregende Diskussionen und Beiträge gäbe.
Beste Grüße,
Hennes
